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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Andres Family GmbH

- im folgenden „Verlag“ genannt -

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen dem Verlag und dem jeweils an den Publikationen des Verlags sich beteiligenden Unternehmen (Kunden).

(2) Der Verlag erbringt alle Leistungen ausschliesslich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Auftrages gültigen Fassung. Diese werden dem Kunden in der Regel zusammen mit der Buchungsbestätigung übersandt.

(3) Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Verlag.

(4) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Kunden finden ausdrücklich keine Anwendung.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Angebote des Verlags sind generell freibleibend. Sie stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot im Rechtssinne abzugeben.

(2) Mit der Annahme des freibleibenden Angebotes bestätigt der Kunde sich an einer oder mehreren Publikationen zu den genannten Konditionen, des Verlags zu beteiligen. Dies kann mündlich oder in Textform erfolgen (E-Mail reicht aus).

(3) Der Kunde erhält daraufhin vom Verlag eine Auftragsbestätigung. Diese Auftragsbestätigung konkretisiert den Vertragsinhalt und bezeichnet insbesondere die gebuchten Leistungen. Sind die Leistungen und der Vertragsinhalt im freibleibenden Angebot bereits definiert, so reicht die Bestätigung des Kunden als bindende Zusage aus.

§ 3 Produkte des Verlags (Beteiligungsmöglichkeiten)

(1) Die Verlag erstellt Publikationen in Printform, sowie in digitaler Form. Der Kunde kann eine oder mehrere Beteiligungen in diesen Publikationen buchen. Hierzu stehen folgende Beteiligungsformen (Kundenbeiträge) zur Auswahl:

1. Unternehmensbeitrag

· Werblicher Beitrag eines Unternehmens gemäß den Qualitätsanforderungen.

· Inhalt wird vom Kunden geliefert, oder nach Absprache gegen Aufpreis mit Redaktionsservice vom Verlag erstellt.

· Kennzeichnung des Beitrags als Unternehmensbeitrag/Anzeige/Werbebeitrag.

 

 

2. Anzeige 

· Klassische Anzeige, die vom Kunden gestaltet wird.
· Wird als Anzeige gekennzeichnet und von redaktionellen Beiträgen abgesetzt.

(2) Die Merkmale der jeweiligen Beteiligungsformen und weitere Details sind den aktuell geltenden Qualitätsanforderungen zu entnehmen, die Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.

(3) Aufträge für andere Produktformen oder Kategorien und/oder andere Produktbezeichnungen sind nur nach Rücksprache, sowie ggf. Vorlage eines Musters und dessen ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch Verlag bindend.

(4) Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung innerhalb der gebuchten Publikation, es sei denn diese wurde gemäß des Angebots gebucht. Die Zusage einer bestimmten Platzierung ist nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag bindend.

(5) Als Zusatzbuchung besteht des Weiteren die Möglichkeit, durch den Verlag ein Interview zu buchen, welches ein Film-/Videografen-Team audiovisuell festhält.

§ 4 Ablehnungsrecht der Verlag

(1) Die Verlag behält sich vor, Kundenbeiträge, welche die Produktanforderungen gemäß § 3 inkl. der Qualitätsanforderungen (Anhang 1) nicht erfüllen, abzulehnen oder diese mit einer anderen Produktkennzeichnung bzw. als andere Beteiligungsform zu publizieren. 

(2) Bei Ablehnung eines solchen Beitrages wird der Kunde einmalig unter Fristsetzung aufgefordert, einen Beitrag mit den bei Buchung vereinbarten Produktanforderungen zu liefern. Liefert der Kunde auch nach dieser Aufforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist einen neuen Beitrag oder lediglich einen Beitrag, der erneut nicht die Anforderungen erfüllt, kann die Verlag wahlweise entweder die Publikation des Beitrags endgültig ablehnen oder aber diesen anders kennzeichnen und platzieren. Diese Entscheidung obliegt der Verlag und wird dem Kunden umgehend mitgeteilt. Ein Recht des Kunden zum Rücktritt entsteht weder durch die Ablehnung noch durch eine geänderte Kennzeichnung, insbesondere wird der Zahlungsanspruch dadurch nicht berührt.

(3) Entsprechendes gilt bei Nichteinhaltung von technischen Standards und/oder der Qualitätsanforderungen

(4) Die Verlag behält sich außerdem vor, Kundenbeiträge auch aus anderen wichtigen Gründen abzulehnen. Ein Ablehnungsgrund liegt in Bezug auf einen Kundenbeitrag insbesondere dann vor, wenn:

· dessen Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt,

  •     ·  dieser Werbung Dritter oder für Dritte enthält, 

  •     ·  dieser politische oder religiöse Aufrufe beinhaltet, 

  •     ·  dessen Inhalt die Waffenindustrie fördert, 

  •     ·  für medizinische Wirkstoffe geworben wird oder darin medizinsche Wirkstoffe beschrieben oder namentlich genannt werden; 

 

  

(5) Soweit der Verlag von seinem Recht, Kundenbeiträge, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten, abzulehnen, keinen Gebrauch macht, diese also dennoch publiziert, berechtigt ihn dies zur Erhebung eines angemessenen Aufschlages auf die vereinbarten Kosten der jeweiligen Beteiligung.
(6) Die Ablehnung eines Kundenbeitrags wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Dem Kunden wird eine angemessene Frist eingeräumt, innerhalb derer er einen neuen oder geänderten Beitrag anliefern kann, um ggf. die Ablehnung oder den Preisaufschlag zu vermeiden.
(7) Den Verlag trifft keine Pflicht, jeden Kundenbeitrag auf mögliche Ablehnungsgründe hin zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch für die Frage, ob ein Beitrag werblich ist oder Werbung Dritter oder für Dritte beinhaltet. 


§ 5 Anlieferung der Beiträge und Druckdaten
(1) Der Verlag teilt dem Kunden mit, bis wann die Druckunterlagen spätestens vorliegen müssen (Druckunterlagenschluss).
(2) Für die rechtzeitige Lieferung vor Druckunterlagenschluss und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen (insbesondere Druckdaten in digitaler Form), ist allein der Kunde verantwortlich. Das gilt sowohl für die Texte (im PDF-Format) als auch für Bilder und Grafiken, sowie bei gestalteten Anzeigen für diese insgesamt. In den vom Kunden gelieferten Druckunterlagen müssen alle Daten enthalten sein, die für den endgültigen Druck des Beitrags erforderlich sind.
(3) Werden Beiträge (insbesondere auch gestaltete Anzeigen) unvollständig oder nicht mit den erforderlichen Eigenschaften gemäß der Qualitätsanforderungen (Anhang 1) angeliefert, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich nach Aufforderung durch den Verlag eine korrigierte Fassung zu liefern. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, hat Verlag das Recht, die erforderliche Anpassung selbst vorzunehmen. Hierfür kann er sich Leistungen Dritter bedienen. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten für den dadurch entstehenden Mehraufwand.
(4) Die Übersendung von Proofs durch den Kunden ist nicht erforderlich. Soweit der Kunde der Verlag dennoch Proofs zusendet, werden diese weder an die Druckerei weitergeleitet noch sind diese für das endgültige Erscheinungsbild maßgeblich. Maßgeblich sind allein die digitalen Druckdaten, die vom Kunden übermittelt werden.
(5) Druckunterlagen und/oder Proofs werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden an diesen zurückgesandt.
(6) Eine Pflicht des Verlag zur Aufbewahrung von Druckunterlagen besteht nicht. In der Regel werden aber die Druckunterlagen nach der erstmaligen Veröffentlichung des Kundenbeitrages einen Monat lang aufbewahrt und dann gelöscht.

 

§ 6 Freigabe durch den Kunden

(1) Beteiligungen in Textform werden durch Verlag in das Layout der jeweiligen Publikation gesetzt (Produktion). Die gelayouteten Beiträge werden dem Kunden in PDF-Form zur Freigabe und gegebenenfalls Korrektur zugesandt.

(2) Bis zu zwei Freigabe-PDFs können dem Kunden kostenlos zugesandt werden. Ab Anforderung eines dritten PDFs kann Verlag dem Kunden die entsprechenden Mehrkosten in Rechnung stellen (nach zeitlichem Aufwand, zu einem Stundensatz von 180,- EUR zzgl. MwSt.). Insgesamt können maximal vier Freigabe-PDFs erstellt werden.

(3) Der Freigabeprozess erfolgt an den Produktionstagen der Publikation, in welcher der Kunde eine Beteiligung gebucht hat. Über den Termin dieser Produktion wird der Kunde vorab informiert. Der Kunde ist verpflichtet, der Verlag rechtzeitig einen Ansprechpartner für diesen Freigabeprozess zu benennen.

  

(4) Wird ein Beitrag vom Kunden nicht unverzüglich korrigiert zurückgesandt oder freigegeben, gilt die Freigabe als erteilt.

(5) Sofern der Kunde nach dem fünften Freigabe-PDF erneut Änderungen wünscht, werden diese berücksichtigt, gelten jedoch ohne Übersendung an den Kunden als freigegeben.

(6) Beiträge, welche in bereits gelayouteter Form angeliefert werden, wie Anzeigen, werden nach Platzierung im Layout der Publikation nicht zur Freigabe an den Kunden gesandt.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erklärt, dass er alle zur Veröffentlichung des jeweiligen Kundenbeitrags erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Markenrechte und sonstigen Schutzrechte innehat und weder durch die Texte noch durch das Layout oder die sonstige Gestaltung Rechte Dritter verletzt werden.

(2) Der Kunde räumt der Verlag sämtliche für die Nutzung der Verlag übersandten Kundenbeiträge in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen Nutzungsrechte an Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, Marken und sonstigen Schutzrechten zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt ein. Hiervon umfasst ist insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung und Veröffentlichung.

3) Neben der Beilage der Publikation in Tageszeitungen und deren Auslegen auf Veranstaltungen wie z.B. Messen sind auch alle weiteren denkbaren Vermarktungs- und Verbreitungsformen, sowie auch unbekannte Nutzungsarten, von der Rechteeinräumung umfasst.

(4) Die Verlag hat insbesondere auch das Recht, Kundenbeiträge in Datenbanken zu speichern oder von Dritten speichern zu lassen, und diese zum Abruf bereitzuhalten und Dritten anzubieten.

(5) Die Verlag hat insbesondere auch das Recht, die Publikation oder einzelne Beiträge hieraus in digitaler Form (z.B. als PDF-Dokumente) abrufbar zu halten oder zum Download anzubieten, gleich für welche Endgeräte und mit welcher Technik.

(6) Die Verlag hat das Recht, sämtliche Publikationen, in denen Kundenbeiträge enthalten sind, oder die jeweiligen Kundenbeiträge allein, zu archivieren und diese Archive zeitlich und örtlich unbegrenzt öffentlich zugänglich zu machen.

(7) Die Verlag hat das Recht, sämtliche eingeräumten Rechte an Dritte weiter zu übertragen oder Dritten einfache Nutzungsrechte einzuräumen.

(8) Der Kunde stimmt einer Bearbeitung aller der Verlag zugesandten Materialien und der entsprechenden Verwertung der durch die Bearbeitungen ggf. neu entstandenen Urheberrechte bereits jetzt zu.

(9) Der Kunde trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie aller angelieferten Bestandteile, Layouts, etc.

(10) Der Kunde stellt Verlag von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund von Rechtsverletzungen durch Beiträge des Kunden gegen Verlag erheben. Ferner wird die Verlag von den Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung freigestellt. Der Kunde ist verpflichtet, Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

 

  

(11) Verlag hat das Recht eine Zwei- Drei- oder Vierbund Beilage am selben Tag im selben Trägermedium zu publizieren.

§ 8 Haftung der Verlag

(1) Der Verlag bedient sich für den Druck und die Distribution der Publikation verschiedener Subunternehmer.

(2) Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte der Verlag verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(3) Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die oben genannten Beschränkungen nicht, sondern haftet Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften.

(4) Alle gegen Verlag gerichtete Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.

(5) Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb vom Verlag, als auch in fremden Betrieben, derer sich Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient, wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht.

§ 9 Stornierung durch den Kunden

(1) Die Stornierung einer Beteiligung durch den Kunden muss schriftlich erfolgen und gilt erst durch schriftliche Bestätigung durch den Verlag als akzeptiert. Die Storno-Kosten betragen 25% der vereinbarten Beteiligungskosten, wenn die Stornierung vor Beginn der Redaktionssitzung erfolgt. Der Kundenbeitrag wird in diesem Fall nicht veröffentlicht.

(2) Bei Stornierung nach Beginn der Redaktionssitzung betragen die Storno-Kosten 100%, das heißt der Vergütungsanspruch des Verlag bleibt dann in voller Höhe bestehen. In diesem Fall bemüht sich der Verlag, die Beiträge des Kunden aus der Publikation herauszunehmen, soweit dies noch möglich ist.

3) Eine Stornierung nach Beginn der Produktion der Publikation ist nicht möglich.

§ 10 Stornierung durch Verlag

(1) Die Verlag kann die Umsetzung der Publikation jederzeit stornieren und von diesem Vertrag zurücktreten, sofern wichtige Gründe hierfür vorliegen, wie z.B. bei fehlender Finanzierung der Publikation mangels ausreichender Anzahl von sich mit Kundenbeiträgen beteiligenden Unternehmen, oder bei unpassendem Zeitpunkt in Bezug auf das Thema der geplanten Publikation. Die Beteiligungskosten entfallen dann zu 100%. Bereits bezahlte Beträge werden dem Kunden zurückerstattet. Darüber hinaus hat die Verlag in diesem Fall keinerlei Verpflichtungen mehr aus dem Vertrag.

 

  

(2) Anstelle einer Stornierung kann der Verlag den ursprünglich geplanten Erscheinungstermin verschieben. Bei einer Verschiebung des Termins um maximal 6 Wochen bleibt die Buchung des Kunden für die Publikation bestehen. Der Kunde wird darüber umgehend informiert.

(3) Bei einer Verschiebung des Erscheinungstermins um einen längeren Zeitraum haben sowohl der Verlag als auch der Kunde ein Recht zum Rücktritt. Übt eine der Parteien dieses Rücktrittsrecht aus, gelten die in Absatz 1 genannten Rechtsfolgen einer Stornierung.

§ 11 Rechnung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, der Verlag seine Rechnungsdaten ordnungsgemäss und korrekt anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

(2) Der Verlag stellt dem Kunden eine Anzahlungsrechnung von 10% für die Leistungen der Gesamtbuchung zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung in Rechnung. Der Restbetrag von 90% für die Leistungen der Gesamtbuchung stellt der Verlag dem Kunden spätestens zum Erscheinungstermin der Publikation in Rechnung.

(3) Der Kunde hat Einwendungen gegen die Rechnung innerhalb von zwei Wochen schriftlich und unter Angabe der Rechnungsnummer gegenüber der Verlag geltend zu machen. Andernfalls gilt die Rechnung als genehmigt.

(4) Die Verlag ist berechtigt die Rechnungsstellung und den Zahlungsverkehr durch Dritte durchführen zu lassen, sowie seine Zahlungsansprüche an Dritte abzutreten. Soweit erforderlich stimmt der Kunde dem bereits jetzt zu.

(5) Alle in Publikationen oder Angeboten der Verlag angegebenen Preise verstehen sich zusätzlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 12 Zahlungsverzug

(1) Die Verlag kann bei Zahlungsverzug die Erbringung weiterer Leistungen, insbesondere den Abdruck von noch ausstehenden, schon gebuchten Beteiligungen bis zur Bezahlung zurückstellen und für diese und weitere Beteiligungen Vorauszahlung verlangen. Der Zahlungsanspruch für solche bereits gebuchten, aber zurückgestellten Beiträge wird davon nicht berührt.

(2) Werbungsmittler, Werbeagenturen oder sonstige Dritte, die Aufträge an Kunden der Verlag vermitteln, sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden (Kunden) an die Preisliste der Verlag zu halten.

(3) Vermittlungs- oder sonstige Agenturprovisionen sind von solchen Mittlern oder Agenturen mit dem Kunden selbst zu vereinbaren und können nicht von den Preisen der Verlag abgezogen werden. Dies gilt insbesondere auch für ggf. branchenübliche AE-Provisionen, deren Abzugsfähigkeit hiermit ausdrücklich ausgeschlossen wird, es sei denn eine solche wird ausdrücklich individuell vereinbart.

(4) Eingeräumte Rabatte gelten stets nur für den konkreten Vertragspartner, nicht für zugehörige Unternehmen.

(5) Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungstreibende Beteiligungsaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen.

  

(6) Ist eine Rabattgewährung für Mitglieder eines bestimmten Verbandes vereinbart, haben die Mitglieder Ihre Mitgliedschaft explizit und ausdrücklich bei Buchung einer Beteiligung gegenüber der Verlag anzuzeigen. Andernfalls besteht kein Anspruch auf Gewährung des Verbandsrabatts.

§ 13 Belegexemplare

(1) Die Verlag liefert dem Kunden auf Wunsch bis zu fünf Belegexemplare der Publikation. Dies ist vom Kunden spätestens bei Druckunterlagenschluss ausdrücklich anzuzeigen.

(2) Bis zu fünf Belegexemplare werden kostenfrei versandt. Weitere Belegexemplare erhält der Kunde nur, sofern er diese rechtzeitig vor Druckunterlagenschluss bei Verlag bestellt hat, oder sofern beim Verlag eine ausreichende Zahl vorhanden und ein gesonderter Nachdruck nicht erforderlich ist. Für die Lieferung solcher zusätzlich angeforderten Belegexemplare stellt Verlag dem Kunden einen gesondert zu vereinbarenden Preis in Rechnung.

§ 14 Datenschutz

(1) An personenbezogenen Daten werden vom Verlag insbesondere der Name der jeweiligen Ansprechpartner, sowie z.B. deren geschäftliche E-Mail-Adresse und Telefonnummer ausschliesslich im Rahmen der Abwicklung des Schuldverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt, sowie, soweit erforderlich, an Dritte übermittelt, deren sich der Verlag zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten (Druck, Versand) einschließlich der Abrechnung und Buchführung bedient. An andere Dritte werden diese Daten nicht weiter gegeben.

(2) Eine Korrektur der Daten ist jederzeit durch einfache Meldung beim Verlag möglich.

§15 Spaßklausel

Die Vertragsparteien einigen sich darauf, dass das Leben kurz und kostbar ist. Wichtiger als die Vermehrung von Geld ist entsprechend ein gutes Leben, wobei dieses oft durch vermehrtes Geld vereinfacht wird. Dennoch gilt es stets den Spaß an der Arbeit zu priorisieren. Um diesen gewährleisten zu können achten die Vertragsparteien auf Empathie, Zuverlässigkeit, Transparenz und Leichtigkeit, da diese die Grundlage für ein gesundes Miteinander bilden, welches wiederum die Grundlage für den Spaß an der Sache bildet. Sollte es zeitweise einer der Vertragsparteien nicht möglich sein, sämtliche Kriterien zu erfüllen um Spaß an der Arbeit zu finden und/oder der gegenseitigen Vertragspartei diesen zu gewährleisten, so werden sich beide Vertragparteien gemeinschaftlich im zumutbaren Ausmaß darum bemühen diesen wieder herzustellen.

§16 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Regelungslücke zeigen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags. Die Parteien verpflichten sich, die etwa unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Regelungsgehalt der etwa unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise werden die Parteien eine etwa auftretende ausfüllungsbedürftige Regelungslücke schließen. 

 

 

 

  

§17 Schlussbestimmungen

(1) Die in diesem Vertrag getroffenen Regelungen sind abschließend. Mündliche oder schriftliche Vereinbarungen außerhalb dieses Vertrages und gegebenenfalls seiner Anlagen wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und Unterzeichnung beider Parteien. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformerfordernis.

(2) Auf diesen Vertrag sowie alle Rechtsstreitigkeiten hieraus, gleich aus welchem Rechtsgrunde, findet ausschließlich das materielle Sachrecht der Bunderepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung der Regeln des internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen, soweit sie zu einer Anwendung ausländischen Sachrechts führen würde.

© 2025 Andres Family GmbH

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